Zweimal jährlich werden, nach vorheriger Anmeldung, Sperrmüll und Altholz vor Ihrem Grundstück abgeholt. Pro Anmeldung dürfen dabei bis zu vier Kubikmeter Sperrmüll/Altholz bereitstehen. Dafür werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
...alle brennbaren Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen: z.B. alte Polstermöbel, Matratzen, Teppiche, Koffer.
...Holz aus dem Wohnbereich, das nicht in die Abfallbehälter passt, z.B. alte Holzmöbel, Holzschränke, Holztische, Holzstühle, Arbeitsplatten, Spanplatten, Bretter, Innentüren aus Holz.
Die zur Abholung bereitgestellten Altholzgegenstände sollten möglichst frei von Polster-, Glas-, Metall- oder Keramikteilen sein. Das erleichtert deren Wiederverwertbarkeit.
Darauf sollten Sie achten
Sperrmüll und Altholz bitte getrennt nebeneinander bereitstellen.
Die Gegenstände dürfen nicht länger als zwei Meter sein.
Das zulässige Gewicht einzelner Gegenstände bei Sperrmüll
und Altholz ist auf 50 kg begrenzt.Das Altholz darf höchstens 20 cm Durchmesser haben.
Die bereitgestellte Menge darf pro Auftrag maximal vier Kubikmeter betragen.
Nicht zum Altholz gehören Hölzer aus dem Außenbereich, wie z.B. Holzzäune und Balkonbretter.
Hinweis
Bitte melden Sie Ihren Abholauftrag zwei Wochen vor dem gewünschten Termin an. Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Terminzusage und Auftragsbestätigung.
Bitte stellen Sie die angemeldeten Gegenstände am Tag der Abholung bis spätestens 05:00 Uhr auf dem Gehweg oder am Straßenrand, aber auf keinen Fall auf Ihrem Privatgrundstück bereit.
Telefon: | 07261/931-310 |
Telefax: | 07261/931-7040 |
E-Mail: | auftragsannahme@avr-kommunal.de |
Oder auch online auf unserer Online-Service Seite Abholung auf Abruf
Unsere KundenberaterInnen
helfen gerne:Telefon: 07261/931-310