Behälter umbestellen

Mit diesem Formular können Sie Ihre Behälter
einfach online umbestellen.

Bitte unbedingt Kundennummer angeben

5.6
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(nur vom Eigentümer/Hausverwaltung oder
Bescheidsempfänger auszufüllen)

Betreffendes Objekt

Angaben zum Antragsteller

* Pflichtfelder

Hinweise

Hinweise zur Behälterumbestellung

  • Bitte geben Sie Ihre Kundennummer an (diese finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid).
  • Sollten Sie noch keine Kundennummer haben oder erstmals Behälter bestellen, finden Sie die entsprechenden Bestellformulare bei unseren Anträgen.
  • Die Abfallbehälter werden mietweise zur Verfügung gestellt.
  • Änderungen bei der Behälterausstattung werden mit der nächsten Schlussabrechnung berücksichtigt. Für jede von der/dem Anschlusspflichtigen zu vertretende Änderung der Behälterausstattung ist eine Behältertauschgebühr zu entrichten. Die Höhe der Tauschgebühr finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung unter "Informationen über Gebühren".
  • Für die Leerung der Gefäße bieten wir auch einen Vollservice an.

Nur für private Haushalte:

  • Grundsätzlich können Sie Ihre Behälter frei wählen. Es muss jedoch eine Mindestausstattung je Grundstück von 1 x 80 l Restmülltonne und einer Grünen Tonne plus vorhanden sein.
  • Restmüll: Bei bewohnten Grundstücken muss mindestens ein Behältervolumen von 80 Liter Restmüll vorhanden sein. Unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme eines Restmüllbehälters werden jährlich mindestens zwei Pflichtleerungen berechnet. Beginnt bzw. endet das Benutzungsverhältnis im Laufe des Jahres, wird je angefangenem Halbjahr eine Pflichtleerung berechnet. Steht ein Restmüllbehälter weniger als 32 Tage, entfällt die Pflichtleerung.

  • Grüne Tonne plus: Je Bewohner eines Grundstücks wird je 14 Tage ein Behältervolumen von mindestens 80 l zugrunde gelegt. Mindestens muss jedoch eine Grüne Tonne plus zur Verfügung stehen.

  • BioEnergieTonne: Je Bewohner kann ein Volumen von 240 Liter in den Behältertypen 80 l, 120 l und 240 l gestellt werden. Je Bewohner eines Grundstücks wird bei einem 14-täglichen Leerungsrhythmus ein Behältervolumen von höchstens 80 l gebührenfrei zur Verfügung gestellt.