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Kohlereste nach dem Grillen richtig entsorgen

Nur völlig abgekühlte Grillasche gehört in den Restmüll

Bei Asche vom Grill darf man nicht unterschätzen, wie lange sie noch glüht. Die AVR Kommunal weist die Bevölkerung eindringlich darauf hin, dass nur völlig abgekühlte Asche und Kohle in die Restmülltonne gehören.

Langsam aber sicher setzt er sich durch, der Frühling, und lädt immer häufiger zum Grillen im eigenen Garten ein. Nach dem Essen ist meist Aufräumen angesagt. Doch, Vorsicht: Die Kohle ist nach dem Grillen noch immer heiß und darf so keinesfalls direkt in die Mülltonne, sondern sollte erst in einem feuerfesten Metallbehälter mit Deckel abkühlen.

Vor der Entsorgung über den Restmüllbehälter bitte unbedingt prüfen, ob die Kohle tatsächlich kalt ist und keine Brandgefahr mehr von ihr ausgeht. Egal ob Holz-, Kohle- oder Grillasche - selbst die kleinsten Glutreste im Inneren können in Verbindung mit Luft und Abfallmaterialien einen Schwelbrand auslösen. Der wiederum kann einen Abfallbehälter und im schlimmsten Fall sogar anschließend das Sammelfahrzeug in Brand setzen.

Um zusätzliche Staubbelastungen zu verhindern, die kalte Asche in einem Beutel verpackt in die Restmülltonne - und nur in die Restmülltonne geben. Sowohl die Grüne Tonne plus als auch die braune BioEnergieTonne sind für Asche und Grillkohle tabu.

Bildunterschrift: Diese komplett verschmorte Restmülltonne stand sogar schon zur Abholung bereit – und das bedeutete Lebensgefahr für Müllwerker, Anwohner und Passanten!

Ihre Ansprechpartner*innen für die Presse:

Tim Heringer
Jasmin Mendel
Angelika Kerner

AVR Kommunal AöR, Dietmar-Hopp-Str. 8, 74889 Sinsheim
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