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Ab 2023: Angebotspflicht für Mehrweg

AVR Kommunal erläutert Bedeutung der Mehrwegangebotspflicht

Am 1. Januar 2023 trat die Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz in Kraft. Letztvertreiber, die Lebensmittel zum Mitnehmen in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen bzw. Einweggetränkebecher anbieten, müssen den Kunden wahlweise auch Mehrwegverpackungen anbieten. Ziel des Gesetzes ist es, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für sogenannte Letztvertreiber, das sind z. B. Restaurants, Cafés, Eiscafés, Bistros, Imbisse, Bäckereien, Mensen, Kantinen oder auch Kinos, die Lebensmittel zum Mitnehmen bzw. zur Lieferung außer Haus in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen bzw. Einweggetränkebecher mit Getränken anbieten, die Pflicht, den Kunden wahlweise auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegangebotspflicht gilt für alle Einweggetränkebecher, unabhängig von deren Materialart. Die Mehrwegangebotspflicht greift auch, wenn der Verzehr direkt vor Ort erfolgt.

Die Mehrwegalternativen dürfen dabei nicht zu schlechteren Angebotsbedingungen oder teurer angeboten werden, z. B. darf die Füllmenge nicht geringer sein als bei der Einwegverpackung. Pfand darf in einem angemessenen Maß erhoben werden. Die Letztvertreiber haben nur die von ihnen ausgegebenen Mehrwegbehältnisse zurückzunehmen. Eine Verpflichtung, Mehrwegbehältnisse von anderen Unternehmen bzw. Systemen zurückzunehmen, besteht nicht.

Für kleine Betriebe mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreiten, wie z. B. Tankstellen, Kioske oder Foodtrucks, besteht eine Ausnahme. Diese können die Mehrwegangebotspflicht auch dadurch erfüllen, dass sie ihrer Kundschaft ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.

Letztvertreiber sind verpflichtet, ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare Informationen in der Verkaufsstelle oder im Falle der Lieferung von Speisen und Getränken auf der Internetseite oder in der Speisekarte auf die Mehrwegalternative hinzuweisen.

Mehrweg-Verpackungen und Mehrweg-Getränkebecher vermeiden Berge an Müll und tragen somit zum Klimaschutz bei.

Ihre Ansprechpartner*innen für die Presse:

Tim Heringer
Jasmin Mendel
Angelika Kerner

AVR Kommunal AöR, Dietmar-Hopp-Str. 8, 74889 Sinsheim
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