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Pressemitteilungen

Abholung von Grünschnitt: Vorgaben zur Bereitstellung beachten

AVR Kommunal informiert über zulässige Maße bei der Grünschnittabholung

Die AVR Kommunal holt nach vorheriger Anmeldung holzigen Grünschnitt direkt vor dem Grundstück ab. In letzter Zeit werden jedoch vermehrt Einzelstücke bereitgestellt, die die zulässigen Maße überschreiten und daher nicht abgeholt werden können.

Gemäß der geltenden Satzung dürfen einzelne Stücke des holzigen Grünschnitts eine Länge von 1,50 Metern, einen Durchmesser von maximal 20 Zentimetern sowie ein Gewicht von höchstens 25 Kilogramm nicht überschreiten. Größere oder längere Einzelstücke – beispielsweise mit Längen von bis zu drei Metern – können nicht mitgenommen werden. Hintergrund ist die technisch begrenzte Breite der Schüttwanne der eingesetzten Sammelfahrzeuge.

Zum holzigen Grünschnitt zählen unter anderem Äste und Zweige sowie Strauch-, Baum- und Heckenschnitt aus der häuslichen Gartenpflege. Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet die AVR Kommunal alle Bürgerinnen und Bürger, den Grünschnitt vor der Bereitstellung entsprechend zu kürzen und die Vorgaben einzuhalten.

Die Anmeldung zur Abholung erfolgt komfortabel über das Onlineformular auf der AVR-Homepage oder über die AVR Abfall-App. Das Onlineformular ist rund um die Uhr verfügbar und ermöglicht eine schnelle und einfache Antragstellung ohne Wartezeiten. Nach dem Ausfüllen der erforderlichen Angaben, der Terminauswahl und einer abschließenden Kontrolle wird der Auftrag elektronisch übermittelt. Im Anschluss erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Auftragsbestätigung.

Grünschnitt wird auf Abruf abgeholt

Bildunterschrift: Die AVR Kommunal holt nach vorheriger Anmeldung holzigen Grünschnitt direkt vor dem Grundstück ab.

Ihre Ansprechpartner*innen für die Presse:

Tim Heringer
Jasmin Mendel
Angelika Kerner

AVR Kommunal AöR, Dietmar-Hopp-Str. 8, 74889 Sinsheim
presse@avr-kommunal.de