Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für Sie Antworten zu wichtigen und häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Abfallberatung.

Fragen zu Abfalltrennung und Entsorgung

Kann ich Biomüll in „kompostierbaren“ Kunststofftüten in die BioEnergieTonne geben?

Auch so genannte „kompostierbare Plastiktüten“ gehören nicht in den Bioabfall. Diese Tüten erfüllen zwar die Euro-Norm und zersetzen sich langsam, können allerdings innerhalb des verfügbaren Zeitfensters beim Bioabfallvergärungsprozess nicht vollständig biologisch abgebaut werden. In den Vergärungsstufen „zerschmelzen“ diese Tüten und sind dann kaum noch im Kompost zu trennen.

Wie sammle ich am besten Küchenabfälle?

Wir empfehlen, Lebensmittelreste in Papier einzuwickeln und dann erst in die BioEnergieTonne zu geben. Papier saugt die Feuchtigkeit des Biomülls auf und verhindert dadurch Geruch.

Was kann ich alles in die Grüne Tonne plus werfen?

In die Grüne Tonne plus gehören alle Verpackungen und sonstige verwertbare Gegenstände aus Kunststoff, Metall oder Papier, Pappe und Kartonagen, wie Aluminium, Armaturen, Folien, Joghurt-, Quark- und Sahnebecher, Konservendosen, Kunststoffeimer und –dosen, Metalltöpfe und -schüsseln, Milch- und Saftkartons, Nägel und Schrauben, Schokoladenfolie und –papier, Schraubverschlüsse von Glasflaschen, Spraydosen (leer), Styroporverpackungen, Styropor-Chips, Tuben, Verschlüsse und Deckel für Glasflaschen, Wasch- und Putzmittelbehälter, Zeitungen und Zeitschriften, …

Soll ich Joghurtbecher und andere Verpackungen ausspülen, wenn sie in die Grüne Tonne plus kommen?

Becher und andere Verpackungen brauchen nicht extra ausgespült zu werden. Bitte geben Sie diese Verpackungen restentleert bzw. löffelrein in die Grüne Tonne plus. Eine Reinigung ist nicht notwendig und aus ökologischen Gesichtspunkten zu vermeiden. Bitte trennen Sie die Deckel von den Bechern ab und werfen Sie sie getrennt in die Grüne Tonne plus. Nur so können wir die Materialien aussortieren und zur Verwertung geben.

Dürfen Elektrogeräte in die Grüne Tonne plus?

Nein, Elektrogeräte gehören auf keinen Fall in die grüne Wertstofftonne. Elektrogeräte werden separat gesammelt und anschließend an Verwertungsbetriebe gegeben. Dafür bietet die AVR Kommunal die Abholung am Grundstück nach vorheriger Anmeldung oder die gebührenfreie Abgabe bei den AVR Anlagen an. Für Elektrokleingeräte (bis maximal 50 cm lang) gibt es in einigen Orten Sammelbehälter bei Elektrohändlern. Die Adressen finden Sie in diesem PDF.

Wo kann ich Schadstoffe, wie teilbefüllte Spraydosen, Holzschutzmittel, Lösemittel, Putz- und Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Insektenvernichtungsmittel, Terpentin usw. entsorgen?

Schadstoffe können Sie beim Schadstoffmobil der AVR Kommunal in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Die Sammeltermine in den Städten und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis finden Sie hier:
Schadstofftermine

Wo kann ich Batterien und Akkus abgeben?

Werfen Sie Batterien und Akkus auf keinen Fall in den Hausmüll, sondern in die Batterie-Sammelboxen im Handel. Sammelboxen finden Sie überall dort, wo auch Batterien verkauft werden, sowie in unserem Service-Center (Dietmar-Hopp-Straße 8, Sinsheim) und auf den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg.

Wie kann ich Asbestabfälle entsorgen?

Diese Abfälle enthalten gesundheits- und umweltschädliche Fasern. Aus diesem Grund sind besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Entsorgung erforderlich.
Das Material muss staubdicht verpackt sein, z. B. in reißfesten Kunststoffgewebesäcken oder in „Big-Bags“. Big-Bags für Asbestabfälle erhalten Sie in unserem Service-Center (Dietmar-Hopp-Straße 8, Sinsheim) sowie bei den AVR Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg. Asbestzementplatten dürfen nicht zerkleinert oder anderweitig bearbeitet werden.
Die AVR Kommunal nimmt asbesthaltige Abfälle donnerstags ohne vorherige Anmeldung von 08:00 bis 12:00 Uhr bei der AVR Anlage in Sinsheim, „Gewann Saugrund“ an der B 292, an.
Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen die Abfallberatung unter 07261/931 510 oder abfallberatung@avr-kommunal.de.

Wie kann ich Mineralfaserabfälle (Glaswolle, Steinwolle) entsorgen?

Diese Abfälle enthalten gesundheits- und umweltschädliche Fasern. Aus diesem Grund sind besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Entsorgung erforderlich.
Das Material muss staubdicht verpackt sein, z. B. in reißfesten Kunststoffgewebesäcken oder in „Big-Bags“. Big-Bags für Künstliche Mineralfasern erhalten Sie in unserem Service-Center (Dietmar-Hopp-Straße 8, Sinsheim) sowie bei den AVR Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg.
Die AVR Kommunal nimmt Mineralfaserabfälle donnerstags ohne vorherige Anmeldung von 08:00 bis 12:00 Uhr bei der AVR Anlage in Sinsheim, „Gewann Saugrund“ an der B 292, an.
Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen die Abfallberatung unter 07261/931 510 oder abfallberatung@avr-kommunal.de.

Kann ich Sperrmüll, Altholz, Metalle und Elektroschrott an einem Tag abholen lassen?

Nein. Wir holen Sperrmüll / Altholz an einem vereinbarten Abholtermin bei Ihnen ab, für Metall- und Elektroschrott nennen wir Ihnen einen gesonderten Termin.
Wir holen Altholz und Sperrmüll bis zu einer Gesamtmenge von maximal 4 m³ nach vorheriger Anmeldung bei Ihnen am Grundstück ab. Sie können zweimal jährlich einen Abholtermin aus Ihrem Abfallkalender wählen.
Elektrogeräte und Metallschrott holen wir ebenfalls nach vorheriger Anmeldung bei Ihnen am Grundstück ab. Die Termine erhalten Sie von uns nach der Anmeldung.

Warum werden Außen- und Konstruktionshölzer bei der Altholzsammlung nicht mitgenommen?

Dieses Holz enthält üblicherweise erhebliche Mengen an gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen (z. B. Imprägnierung). Für diese Althölzer sind eine besondere Behandlung und deshalb auch eine gesonderte Entsorgung notwendig. Damit entstehen deutlich höhere Kosten, die nicht in den Abfallgebühren enthalten sind.

Ich habe noch gebrauchsfähige Gegenstände, die zu schade für den Müll sind. Welche Möglichkeiten gibt es dafür?

Bitte nutzen Sie dafür unser Gebrauchtwaren-Kaufhaus "zweite sahne" oder unseren Tausch- & Verschenkmarkt.​​​​​​​

Fragen zu Abfallbehältern und zur Abholung von Abfällen

Ich bin nicht in der Lage, meine Abfallbehälter bereitzustellen. Was kann ich tun?

Wir bieten Ihnen den Service, Ihre Abfallbehälter vom Behälterstandplatz zum Behälterbereitstellungsort zu bringen und nach der Entleerung wieder zurück auf den Behälterstandplatz zu stellen. Rufen Sie uns unter 07261/931-395 an. Ein*e Mitarbeiter*n wird Sie gerne beraten und ggf. mit Ihnen einen Vororttermin vereinbaren.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Vollservice.

Wann müssen die Abfallbehälter und Abfälle zur Leerung oder Abholung draußen stehen?

Bitte stellen Sie die Abfallbehälter sowie die angemeldeten Gegenstände bei der Sperrmüll-/Altholzsammlung, Metall-/Elektrogerätesammlung, Grünschnitt sowie Alttextilien/Schuhe am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr morgens auf dem Gehweg bereit.

Wie kann ich einen Abfallbehälter neu bestellen oder austauschen lassen, wenn der Behälter zu klein, zu groß usw. ist?

Sie können sich als Grundstückseigentümer*in unter Nennung Ihrer Kundennummer bei uns über 07261/931 202 oder haushalt@avr-kommunal.de melden oder direkt online unter Behälter umbestellen. Falls Sie Mieter*in sind, kann Ihr*e Vermieter*in das Volumen unter Nennung der Kundennummer ändern lassen.

Wo finde ich die angebotenen Abfallbehälter der AVR und deren Maße?

Informationen zu unseren Abfallbehältern.

Der Aufkleber auf der Abfalltonne ist nicht mehr leserlich oder sogar abgegangen. Kann die Tonne dann noch geleert werden?

Ja, die Abfallbehälter werden auch dann geleert, wenn der Aufkleber unleserlich oder nicht mehr vorhanden ist. Alle Behälter sind mit einem Mikrochip ausgestattet, über den die Leerung registriert wird.

Ich habe ausnahmsweise mehr Abfall, als in meine Tonne passt. Wie kann ich diese Abfälle entsorgen?

Sollte Ihr Abfallaufkommen einmal die üblichen Mengen übersteigen, können Sie bei unseren Sackverkaufsstellen für die Abfuhr bzw. für die Anlieferung zugelassene grüne Wertstoffsäcke, braune BioEnergieSäcke und rote Restmüllsäcke mit AVR-Aufdruck erwerben.
Das Fassungsvermögen der Säcke umfasst jeweils ca. 60 Liter.

Was mache ich mit den Abfallbehältern, wenn ich umziehe?

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir mit Ihnen besprechen, ob die Behälter am Grundstück bleiben oder von uns abzuholen sind.

Fragen zu den Abfallgebühren

Können die jeweiligen Mietparteien ihre eigenen Behälter bestellen und wie erfolgt die Abrechnung?

Auch Mieter*innen haben die Möglichkeit, eigene Behälter zu bestellen. Hierbei ist zu beachten, dass der oder die Grundstückseigentümer*in Gebührenschuldner*in bleibt und deshalb auch diesen Antrag mitunterschreiben muss. Bitte beachten Sie auch, dass der oder die Mieter*in sowohl für die Behältergrundgebühren als auch für die dazugehörenden Leistungsgebühren die Abfallgebührenbescheide der AVR direkt erhält. Die Personengrundgebühren werden weiterhin dem oder der Grundstückseigentümer*in in Rechnung gestellt. Das entsprechende Formular finden Sie hier:

Formular "Bestellung von separaten Restmüllbehältern" (Mieter/Haushalte)

Was muss ich tun, damit der Abfallgebührenbescheid direkt meinen Mieter*innen zugesandt wird?

Grundsätzlich erhält der oder die Grundstückseigentümer*in die jeweiligen Gebührenbescheide für sein oder ihr Grundstück. Ausnahmsweise können Grundstückeigentümer*innen ihre Mieter*innen bevollmächtigen, den Abfallgebührenbescheid direkt zu erhalten. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie hier:
Formular „Bekanntgabevollmacht“

Was tun, wenn die im Abfallgebührenbescheid aufgeführten Personen nicht stimmen?

Es werden nur die Personen auf dem Gebührenbescheid aufgeführt, die beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder sich tatsächlich auf dem Grundstück aufhalten. Wichtig hierbei ist, dass die AVR auch die Personen zur Personengrundgebühr heranzieht, die mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sind. Wenden Sie sich deshalb bitte an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt und veranlassen Sie dort eine entsprechende Korrektur der Meldedaten. Die dort vorgenommene Veränderung der Personenzahl für das laufende Jahr wird gemäß den Vorgaben der AVR erst mit der Schlussabrechnung im Folgejahr berücksichtigt. Dabei wird die Veränderung der Personenzahl auf den Tag genau berücksichtigt. Rückwirkende Veränderungen für die Vorjahre teilen Sie uns bitte schriftlich mit.

Wann werden fällige Beträge abgebucht?

Fällige Beträge werden frühestens am Fälligkeitstag abgebucht, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Fälligkeit. Bitte sorgen Sie in dieser Zeit für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos, da ansonsten Rücklastschriftkosten entstehen, die von dem oder der Zahlungspflichtigen an die AVR zu erstatten sind.

Wie lautet die Bankverbindung der AVR Kommunal AöR für die Abfallgebühren?

Bank: Sparkasse Heidelberg
IBAN: DE45 6725 0020 0000 0042 43
BIC: SOLADES1HDB
Kontoinhaber: AVR Kommunal AöR

Was sind die Vorteile eines SEPA-Mandats (Einzugsermächtigung) bei der AVR Kommunal AöR?

Die Überwachung der Fälligkeitstermine und die Einzelüberweisungen bei Ihrer Bank entfallen. Sie können damit rechtzeitig bezahlen und somit entstehen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge. Abgebucht werden immer nur die offenen Forderungen genau zur jeweiligen Fälligkeit.
Bestehende Guthaben werden dabei automatisch verrechnet.

Wie kann ich ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilen?

Sie können SEPA-Mandate über drei Wege beantragen:

  1. Online-Kontaktformular:
    Sie füllen auf der Internetseite www.avr-kommunal.de das Kontaktformular aus. Wir senden Ihnen per Post ein vorausgefülltes Formular, das Sie kontrollieren, unterschreiben und wieder per Post oder per Fax (Fax-Nummer: 07261/931-7070) an die AVR zurückschicken.
     
  2. Online-Formular:
    Sie können sich von der Internetseite www.avr-kommunal.de ein PDF-Formular herunterladen. Das Formular kann direkt am PC ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben per Post oder per Fax (siehe oben) an die AVR zurückgeschickt werden.
     
  3. Telefon:
    Sie rufen unter der Telefonnummer 07261/931-202 an und teilen Ihre Daten (z. B. Kundennummer, Ihre Bankverbindung und Adresse etc.) mit. Anschließend senden wir Ihnen per Post ein vorausgefülltes Formular zu. Sie schicken dieses nach Kontrolle und Unterschrift einfach wieder per Post oder per Fax (siehe oben) an die AVR zurück. Auf Wunsch senden wir Ihnen ein leeres Formular zu, sofern Sie Ihre Bankverbindung nicht telefonisch mitteilen möchten.

Wie ändere ich die Bankverbindung meines bestehenden SEPA-Mandates (Einzugsermächtigung) bei der AVR Kommunal AöR?

Bitte erteilen Sie der AVR in diesem Fall ein neues SEPA-Mandat. Bitte beachten Sie hierzu auch die Antwort zur Erteilung eines SEPA-Mandates.
Formular „Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat"

Ich habe ein SEPA-Mandat erteilt. Warum wird dann nicht von meinem Konto abgebucht?

Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Diese wären zum Beispiel:

  • Bitte prüfen Sie, ob Sie das SEPA-Mandatsformular bereits unterschrieben und im Original per Post oder per Fax an die AVR zurückgeschickt haben. Die SEPA-Mandate können leider erst nach Eingang des Formulars mit Ihrer Original-Unterschrift verwendet werden.
  • Eventuell war die Abbuchung aus verschiedenen Gründen nicht möglich (z. B. Konto nicht gedeckt, Kontoinhaber falsch etc.). In diesem Fall erhalten Sie eine Mitteilung von Ihrer Bank auf Ihrem Kontoauszug und die AVR sperrt die SEPA-Mandate. Bis zur Klärung der Angelegenheit wird vorerst nicht abgebucht. Bitte melden Sie sich in diesem Fall unbedingt sofort bei der AVR.
  • Es kann noch weitere Gründe hierfür geben. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen telefonisch unter 07261/931-226 oder 227 oder per E-Mail buchhaltung@avr-kommunal.de mit der AVR in Verbindung, um die Angelegenheit zu klären.

Welchen Verwendungszweck muss ich bei meiner Überweisung angeben?

Bitte geben Sie bei allen Zahlungen Ihre Kundennummer / Ihr Buchungszeichen / Ihr Aktenzeichen an. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

Kann ich meine Zahlungsweise ändern?

Die Änderung der Zahlungsweise ist grundsätzlich möglich. Für die Umstellung der Regelzahlungsweise (halbjährliche Fälligkeiten am 15.05. und 15.08. eines Jahres) auf jährliche Zahlungsweise (Fälligkeit 01.07. eines Jahres) wenden Sie sich bitte telefonisch an die AVR unter 07261/931-202.
Für Umstellungen auf alle weiteren Zahlungsweisen muss der AVR zusätzlich zuvor ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilt werden. Danach kann bei der AVR die Umstellung auf die gewünschte Zahlungsweise schriftlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Änderung erst für das nächste Kalenderjahr erfolgen kann, falls die erste Rate bereits fällig war.

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